Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der fonder Gmbh

Stand: Juli 2025

Definitionen

„AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fonder GmbH.

„Anwendungsdaten“ sind sämtliche Daten des Kunden, die mittels der bereitgestellten Software gespeichert und verarbeitet werden.

„AVV“ ist der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zwischen fonder und dem Kunden.

„Bereitstellungszeit“ ist der Zeitraum, in dem die Software vertragsgemäß zur Nutzung bereitsteht (vgl. Ziff. 6.1 Besondere Bedingungen Plan).

„Betriebszeit“ ist der Zeitraum, in dem die Software grundsätzlich verfügbar sein soll (vgl. Ziff. 6.2 Besondere Bedingungen Plan).

„fonder“ ist die fonder GmbH, Gewerbering 4, 31608 Marklohe, vertreten durch die Geschäftsführerin Yara Koeller, USt-ID: DE355036759.

„Inkasso-Unternehmen“ bezeichnet ein von fonder beauftragtes externes Unternehmen zur Durchsetzung offener Forderungen.

„Kunde“ oder „Kunden“ sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die die Vertragsleistungen von fonder beziehen.

„Leistungsbeschreibung“ ist die spezifische Beschreibung der jeweils geschuldeten Vertragsleistung.

„Lizenzpreis“ ist die vereinbarte Vergütung für wiederkehrende Leistungen (Monats-/Jahreslizenz).

„Mindestvertragslaufzeit“ ist der Zeitraum, während dessen die Vertragsleistung nicht ordentlich kündbar ist.

„Nutzer“ ist die natürliche Person, die für die Nutzung der Vertragsleistungen registriert wurde.

„Nutzerkonto“ bezeichnet den persönlichen Zugang des Kunden zur Webapp.

„Nutzungsdaten“ sind in anonymisierter/aggregierter Form erhobene Daten zur Nutzung der Software (vgl. Ziff. 8.3 Besondere Bedingungen Plan).

„Plan“ bezeichnet das von fonder bereitgestellte SaaS-Produkt (Webapp) für Rentenberechnung, Bedarfsermittlung, Tarif- und Depotvergleiche sowie steuerliche Modellierungen.

„Testzugang“ ist die unentgeltliche Nutzung des Plan für bis zu 14 Tage (vgl. Ziff. 3 Besondere Bedingungen Plan).

„Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server von fonder steht (vgl. Ziff. 2.4 Besondere Bedingungen Plan).

„Update/Upgrade“ bezeichnet Fehlerbehebungen bzw. Erweiterungen und neue Funktionen (vgl. Ziff. 5 Besondere Bedingungen Plan).




Allgemeiner Teil

1. Vertragspartner, Geltungsbereich, Vorrang

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.2 Vertragspartner ist die fonder GmbH, Gewerbering 4, 31608 Marklohe, vertreten durch die Geschäftsführerin Yara Koeller.

1.3 Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen fonder und dem Kunden im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen geschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

1.4 Der Kunde handelt gegenüber seinen eigenen Endkunden – sofern er solche berät – in alleiniger Verantwortung. fonder tritt zu keiner Zeit in eine vertragliche Beziehung mit den Endkunden des Kunden. Eine Zugangsgewährung für Endkunden zur Software ist nicht vorgesehen und nicht gestattet.

2. Art und Umfang der Vertragsleistungen

2.1 Art und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.

2.2 Bestandteil der Vertragsleistungen ist die Verarbeitung der Anwendungsdaten des Kunden durch fonder, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

2.3 Nutzt der Kunde zusätzliche Dienste Dritter (z. B. Browser, Zahlungsdienstleister), gelten ausschließlich deren Bedingungen. fonder übernimmt keine Verantwortung für die Leistung dieser Dritten. Eine bestimmte Kompatibilität zu Produkten Dritter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung zugesichert wurde.

3. Drittprodukte und Open Source

3.1 Soweit Vertragsleistungen Drittprodukte und/oder Open-Source-Software enthalten, unterliegen diese ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

3.2 fonder stellt dem Kunden diese Lizenzbedingungen in geeigneter Weise zur Verfügung.

4. Support

4.1 fonder bietet Support zu den üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag 8–17 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland.

4.2 Support erfolgt über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Reaktionszeiten werden nicht garantiert.

5. Änderungen der Vertragsleistungen und AGB

5.1 Änderungen der Vertragsleistungen

fonder ist berechtigt, Vertragsleistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn:

  • Produkte Dritter nicht mehr oder nur geändert verfügbar sind;

  • rechtliche Vorgaben oder behördliche/gerichtliche Entscheidungen Änderungen erfordern;

  • Sicherheits-, Datenschutz- oder Stand-der-Technik-Anforderungen Anpassungen nötig machen;

  • Änderungen für den Kunden vorteilhaft sind oder es sich um rein technische/prozessuale Änderungen ohne wesentliche Auswirkungen handelt.

5.2 Änderungen der AGB

fonder kann die AGB ändern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere bei:

  • geänderten Rechtslagen oder behördlichen/gerichtlichen Vorgaben;

  • lediglich vorteilhaften, technischen oder prozessualen Änderungen;

  • Einführung zusätzlicher, gänzlich neuer Leistungen ohne nachteilige Veränderung bestehender Leistungen.

5.3 Ankündigung & Kündigungsrecht

Leistungs- oder AGB-Änderungen werden mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann die von der Änderung betroffene Vertragsleistung innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung zum Inkrafttreten kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.

6. Leistungserbringung durch Dritte

6.1 fonder darf Subunternehmer (auch im Sinne der DSGVO Auftragsverarbeiter) einsetzen. fonder bleibt für die Vertragserfüllung verantwortlich.

6.2 Erfolgt der Austausch oder der erstmalige Einsatz eines (Unter-)Auftragsverarbeiters im Rahmen einer Leistungsänderung und widerspricht der Kunde, kann fonder die betroffene Vertragsleistung aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde erbringt auf eigene Kosten alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, insbesondere Informationen, Daten und Beistellungen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet:


  • Stammdaten, Zahlungs- und Kontaktdaten aktuell zu halten;

  • nur Daten bereitzustellen, deren Verarbeitung durch fonder rechtmäßig ist;

  • Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen;

  • ordnungsgemäße Zulässigkeit der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen;

  • angemessene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. aktuelle Antivirensoftware) vorzuhalten;

  • eigene IT-Systeme aktuell zu halten.

    7.3 Diese Pflichten sind echte Verpflichtungen.

    7.4 fonder haftet nicht für Beeinträchtigungen, soweit diese auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. Termine verschieben sich entsprechend.

8. Vergütung & Zahlungsbedingungen

8.1 Der Kunde schuldet die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2 Die Vergütung ist im Voraus zu leisten. Zulässige Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift und Kreditkarte. Der Kunde autorisiert fonder, die hinterlegte Zahlungsmethode zu belasten.

8.3 Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, gerät der Kunde automatisch in Verzug – einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. fonder ist berechtigt, offene Forderungen nach Eintritt des Verzugs an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten oder ein solches zu beauftragen.

8.4 fonder kann bei nicht erfolgter Zahlung die Leistungserbringung verweigern bzw. den Zugang zur Software sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.

8.5 Lizenzpreise beziehen sich auf die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Erhöht sich die Anzahl der Nutzer, darf fonder den Preis anteilig erhöhen und sofort abbuchen; eine Reduktion wirkt erst zur nächsten Abrechnungsperiode.

9. Rechnungsstellung, Aufrechnung, Abtretung

9.1 Rechnungen werden digital (per E-Mail oder im Kundenportal) bereitgestellt.

9.2 Beanstandungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Rechnung als genehmigt (gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt).

9.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.4 Die Abtretung von Forderungen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von fonder zulässig.

10. Preisanpassungen

10.1 fonder darf wiederkehrende Entgelte erstmals nach 12 Monaten und jeweils mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an gestiegene oder gesunkene Gesamtkosten anpassen. Kostensenkungen sind zu berücksichtigen.

10.2 Übersteigt eine Erhöhung 5 % des bisherigen Entgelts, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung ausgeübt werden kann.

11. Datenschutz

11.1 Verarbeitet fonder personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt zusätzlich der AVV gemäß Art. 28 DSGVO. fonder stellt den AVV in geeigneter Form bereit.

11.2 Die Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein. Die Datenschutzerklärung von fonder ist unter https://www.fonder-vergleiche.de/datenschutz abrufbar.

12. Kündigung aus wichtigem Grund, Form

12.1 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.2 Ein wichtiger Grund für fonder liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen diese AGB grob und wiederholt verstößt oder sich mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug befindet.

12.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Eine Kündigung über das Kundenportal ist zulässig.

13. Gewährleistung / Mängelrechte

13.1 Bei reinen Dienstleistungen (SaaS) bestehen keine Sachmängelansprüche; es gelten die Haftungsregelungen (Ziff. 14).

13.2 Soweit Kauf- oder Werkvertragsleistungen erbracht werden, gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben:

  • fonder kann nach eigener Wahl nacherfüllen (Mangelbeseitigung/Neulieferung);

  • Workarounds gelten als zumutbare Nacherfüllung;

  • Minderung oder Rücktritt entsprechend BGB;

  • Verjährung von Mängelansprüchen: 1 Jahr ab Übergabe/Abnahme (ausgenommen Schadensersatzansprüche nach Ziff. 14.3, 14.5, 14.7).

    13.3 Mängel sind unverzüglich, detailliert und nachvollziehbar mindestens in Textform zu rügen.

    13.4 Ausgeschlossen sind Ansprüche bei unerheblicher Abweichung, unsachgemäßer Nutzung, nicht nachweisbaren Fehlern oder Eingriffen des Kunden ohne Freigabe durch fonder.

14. Haftung

14.1 fonder übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Daten und Informationen, die der Kunde bereitstellt.

14.2 fonder haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Arglist, Produkthaftung sowie bei Garantieversprechen.

14.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fonder nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) und ist dabei auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

14.4 Für mittelbare Schäden (z. B. entgangenen Gewinn, Mehraufwand) haftet fonder bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

14.5 Haftungsausschlüsse/-begrenzungen gelten nicht bei übernommenen Garantien oder zugesicherten Eigenschaften.

14.6 Bei Datenverlust haftet fonder nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich wäre.

14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14.8 Der Kunde stellt fonder von Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner rechtswidrigen Nutzung der Software oder der Verletzung Rechte Dritter beruhen.

15. Geheimhaltung

15.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.

15.2 Ausnahmen gelten für bereits bekannte, öffentlich zugängliche oder aufgrund gesetzlicher/behördlicher Anordnungen offenlegungspflichtige Informationen.

15.3 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind entsprechend zu verpflichten.

15.4 Die Geheimhaltungspflichten gelten 3 Jahre nach Vertragsende fort.

16. Vertragsbeendigung, Datenlöschung

16.1 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden.

16.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich, Anwendungsdaten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.

16.3 fonder löscht verbleibende Anwendungsdaten 30 Tage nach Vertragsende unwiderruflich, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. fonder kann den Kunden zur Löschung/Vernichtung mitgelieferter Materialien auffordern; der Kunde bestätigt diese ggf. in Textform.

17. Sonstiges

17.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB durch den Kunden bedürfen mindestens der Schriftform. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses ebenfalls. fonder kann Erklärungen in Textform abgeben.

17.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An deren Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.

17.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Nienburg, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

17.4 fonder nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Besondere Bedingungen Plan (wiederkehrende Leistung)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für die Bereitstellung des Plan (SaaS-Webapp) von fonder.

2. Leistungsumfang

2.1 Nutzung nur nach Registrierung und Einrichtung eines Nutzerkontos.

2.2 Der Plan umfasst die in den jeweiligen Leistungspaketen beschriebenen Programme, Module, Schnittstellen und Funktionalitäten (Rentenberechnung, Bedarfsermittlung, Tarif- & Depotvergleiche, Hochrechnungen, Steuer-Modelle).

2.3 Eine individuelle Anpassung des Plan ist nicht geschuldet, außer bei gesonderten Vertriebsdeals.

2.4 Der Plan wird als Webapp am Übergabepunkt bereitgestellt. Die Datenverbindung zwischen Übergabepunkt und Browser des Kunden ist nicht geschuldet.

2.5 Zugangsdaten, Rechenleistung und Speicherplatz werden in angemessenem Umfang bereitgestellt. Handbücher werden nicht bereitgestellt.

3. Kostenloser Testzugang

3.1 Neukunden können den Plan bis zu 14 Tage unentgeltlich testen.

3.2 Der Testzugang startet nach Registrierung. Die AGB gelten auch für den Test. fonder kann den Testzugang jederzeit ändern oder einstellen.

3.3 Nach Ablauf von 14 Tagen geht der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

4. Mitwirkungspflichten & technische Voraussetzungen

4.1 Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen (Internet, Hardware, Browser).

4.2 Der Kunde wählt sichere Passwörter und wahrt die Geheimhaltung der Zugangsdaten.

4.3 Gewährt der Kunde unzulässigerweise Dritten Zugriff, haftet er hierfür.

4.4 fonder haftet nicht für Richtigkeit/Vollständigkeit der Inhalte, sofern übliche Sorgfalt angewandt wurde oder Daten von Dritten stammen. Der Kunde prüft eigenverantwortlich die inhaltliche Eignung der Ergebnisse.

5. Instandhaltung, Updates & Upgrades

5.1 Der Plan wird in aktueller Version bereitgestellt. Ein Anspruch auf ältere Versionen besteht nicht.

5.2 fonder entwickelt den Plan weiter und führt Updates durch. Upgrades können gesondert vergütungspflichtig sein.

5.3 Änderungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kernfunktionalitäten sind zulässig.

5.4 Erfordert ein Update neue Hardware/Software beim Kunden, beschafft der Kunde diese auf eigene Kosten.

5.5 Wartungsarbeiten und Störungen werden – soweit möglich – mit angemessener Frist angekündigt. Regelmäßig erfolgen Wartungen außerhalb üblicher Geschäftszeiten.

6. Verfügbarkeit (SLA)

6.1 fonder gewährleistet während der Bereitstellungszeit die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Plan. Fehler werden nach Maßgabe technischer Möglichkeiten unverzüglich beseitigt.

6.2 Der Plan ist auf 24/7/365-Betrieb ausgelegt. fonder gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,0 % während der Betriebszeit.

6.3 Zeitangaben beziehen sich auf MEZ/MESZ.

6.4 „Ausfallzeit“ sind Minuten, in denen der Kunde innerhalb der Betriebszeit keine Konnektivität zum Übergabepunkt herstellen kann oder wesentliche Grundfunktionen für einen nicht unerheblichen Teil der Nutzer ausfallen.

6.5 Ausgenommen von der Ausfallzeit sind u. a. geplante Wartungen (angekündigt), außerplanmäßige Wartungen aus dringenden Gründen, Probleme in der Sphäre des Kunden, höhere Gewalt, Sicherheitsbedingte Sperren etc.

6.6 fonder protokolliert Messwerte zu Status/Performance und nutzt diese zum Nachweis der Verfügbarkeit.

7. Nutzungsrechte des Kunden

7.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites Nutzungsrecht an der Software für die Dauer der Vertragslaufzeit und die vereinbarte Nutzeranzahl.

7.2 Keine Überlassung an Dritte, kein Reverse Engineering, keine Vervielfältigung über den Vertragszweck hinaus.

7.3 Neue Versionen, Updates und Upgrades unterliegen denselben Nutzungsbedingungen.

8. Nutzungsrechte von fonder an Daten

8.1 Der Kunde räumt fonder das Recht ein, Anwendungsdaten zur Vertragserfüllung zu verwenden, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, Backups zu erstellen und in Ausfallrechenzentren vorzuhalten.

8.2 fonder darf Anwendungsdaten zu Analyse-, Backup-, Störungsbehebungszwecken anonymisieren, aggregieren und statistisch auswerten.

8.3 fonder darf Nutzungsdaten zusammenstellen, analysieren und aggregieren, jedoch ohne personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen offenzulegen.

8.4 fonder darf bei Störungen notwendige Änderungen an Format oder Struktur der Daten vornehmen.

9. Überprüfung der Nutzungsrechte, Auskunft, Vertragsstrafe

9.1 fonder darf angemessene Maßnahmen zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung ergreifen.

9.2 fonder kann die IT-Systeme des Kunden automatisiert prüfen (nur zur Lizenz- und Nutzungsprüfung).

9.3 Auf Verlangen erteilt der Kunde Auskunft, gewährt Einsicht in relevante Unterlagen und ermöglicht Prüfungen vor Ort nach Ankündigung während der Geschäftszeiten.

9.4 Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarte Nutzeranzahl um mehr als 5 % oder nutzt er den Plan anderweitig vertragswidrig, trägt er die Prüfungskosten und schuldet eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen vereinbarten Lizenzpreises für die vertragsgemäße Nutzung. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

9.5 fonder wahrt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden und beachtet Datenschutzvorgaben.

10. Vertragslaufzeit

10.1 Der Plan wird als wiederkehrende Leistung angeboten.

10.2 Monatspläne: Mindestvertragslaufzeit 1 Kalendermonat; automatische Verlängerung um jeweils 1 Monat, sofern nicht spätestens 1 Tag vor Monatsende gekündigt wird.

10.3 Jahrespläne: Mindestvertragslaufzeit 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate; automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht spätestens 1 Tag vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

10.4 Verlängerungen werden automatisch mit der hinterlegten Zahlungsmethode abgerechnet.

10.5 Sondervereinbarungen mit Vertrieben bleiben unberührt und werden separat geregelt.